Wie der Finanznachrichtendienst GoMoPA berichtet, hat sich ein Internetnutzer vor dem Landgericht Mannheim gegen den Betreiber von Opendownload, die Mannheimer Content Services Ltd., durchgesetzt (Aktenzeichen 10 S 53 /09). Der muss nun die Kosten für den von ihm beauftragten Inkassoanwalt sowie die Kosten für den gegnerischen Anwalt übernehmen.
Zudem wurden dem Unternehmen die Kosten des Verfahrens auferlegt. Das
Urteil sei sofort vollstreckbar, eine Revision nicht zugelassen. Für
viele Opfer von Abofallen dürfte es unter Berufung auf das Mannheimer
Urteil nun leichter sein, Anwaltskosten von ihren Inkasso-Gegnern
zurückzufordern.
Der Ansicht des Anwalts der Content Services Ltd, es gehöre "zum
allgemeinen Lebensrisiko", mit einem unberechtigten Anspruch
konfrontiert zu werden, schlossen sich die Mannheimer Richter nicht an.
Ihrer Auffassung nach ist es rechtens, auf einen unberechtigten Anspruch
mit einem Anwalt zu reagieren, den dann die das Verfahren auslösende
Partei zu bezahlen habe.
Den Richtern zufolge ist zwischen dem Internetbenutzer und Opendownload
überhaupt kein Vertrag zustande gekommen. Der Nutzer habe von einem
kostenlosen Angebot ausgehen dürfen. Denn es handle sich auch um
Programme, die anderweitig legal kostenlos heruntergeladen werden
können.
Die Content Services Ltd. habe darüber hinaus bei der Geltendmachung
ihrer Forderungen gegenüber dem Internetbenutzer zumindest fahrlässig
gehandelt, da sie von der Bedenklichkeit ihres Vorgehens überzeugt
gewesen sei. Weiter wisse sie aufgrund einer Vielzahl von
Verbraucherbeschwerden, dass ihr Angebot zumindest missverständlich sei.
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